Der Humanistische Verband in Nordrhein-Westfalen wurde 1953 vom Landtag in Düsseldorf als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, damals unter dem Namen "Freireligiöse Landesgemeinschaft".
Geleitet wird der Verband vom Landespräsidium. Dieses setzt sich aus dem Präsidenten, den stellvertretenden Präsidentinnen, dem Finanzreferenten sowie den 4 Beisitzenden zusammen.
Das Präsidium trifft sich regelmäßig ca. 5-mal im Jahr. Dazwischen trifft sich das geschäftsführende Präsidium, um die laufenden Geschäfte zu leiten.
Die Mitglieder des Landespräsidiums werden alle drei Jahre auf einer landesweiten Mitgliederversammlung gewählt.
Mitglieder des Präsidiums: