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Informationen zum Religionsunterricht

Liebe Eltern, ihr Kind wird in nächster Zeit seine schulische Laufbahn mit der Grundschule beginnen. Eine spannende Zeit für Sie und ihr Kind. Zu den vielen neuen Eindrücken und Erlebnissen gehört auch, dass Sie und Ihr Kind erstmals mit dem Religionsunterricht in Berührung kommen. Was Sie im Kindergarten als Vielfalt im Alltag erlebt haben, wird nun in der Grundschule, nach Konfessionen und Glaubensbekenntnissen getrennt, als benotendes Schulfach unterrichtet.

 

Ist Religion ein Fach wie jedes andere? Jein!

Ja: Bekenntnisorientierter Religionsunterricht ist in NRW ein „ordentliches“ Unterrichtsfach, das wie andere Fächer auch benotet wird.

Nein: Für einen bekenntnisorientierten Religionsunterricht werden die Kinder entsprechend ihrem Bekenntnis aufgeteilt. Der Religionsunterricht ist eine Unterweisung in den jeweiligen Glaubenswahrheiten. Die Religionsgemeinschaften bestimmen den Inhalt und entscheiden, wer unterrichten darf. Das Schulministerium überwacht lediglich die Durchführung.

 

Muss mein Kind am Religionsunterricht teilnehmen?  Nein!

Die Eltern können ihr Kind jederzeit schriftlich abmelden. Eine Begründung ist nicht erforderlich und darf nicht eingefordert werden.

An Bekenntnisschulen (staatlichen Konfessionsschulen, die es nur noch in NRW gibt) kann die Abmeldung vom Religionsunterricht den Ausschluss von der Schule zur Folge haben, da die Eltern bei der Anmeldung der religiösen Unterweisung durch die Schule grundsätzlich zugestimmt haben.

 

Muss mein Kind an Schulgottesdiensten und an religiösen Schulfeiern teilnehmen?

Nein! Kein Schüler und keine Schülerin ist verpflichtet, daran teilzunehmen. Die Freiwilligkeit muss Eltern und Schüler*innen auch mitgeteilt werden. Die Schule ist für die Dauer der religiösen Veranstaltung auch für die nicht teilnehmenden Kinder aufsichtspflichtig.

 

Was machen meine Kinder, während die anderen Religionsunterricht haben?

Bislang bekommen die Kinder dann irgendeinen Unterricht oder haben eine beaufsichtigte Freistunde. Die Schulen müssen selbst eine Alternative im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen organisieren. Welche Alternativen angeboten werden, sollten Sie als Eltern direkt an ihrer Schule erfragen. Dies kann auch schon bei der Anmeldung erfolgen.

 

Gibt es Alternativen zum Religionsunterricht an Grundschulen? Jein!

Das Ersatzfach „Praktische Philosophie“ wurde 2022 an den Grundschulen in NRW im Prinzip eingeführt; ein Lehrplan ist erstellt; Lehrbücher sind gedruckt. Trotzdem wird es noch nicht unterrichtet (Stand Sommer 2023); für ein flächendeckendes Angebot fehlt es an Ressourcen.

 

Welche kurzfristigen Lösungen gibt es?

Fragen Sie beim Informationstag oder der Anmeldung an Ihrer Grundschule nach, wie es um den Religionsunterricht und die Alternativen bestellt ist. Wenn Sie dies rechtzeitig tun, kann die Schule sich ggf. um eine adäquate Alternative kümmern. An manchen Schulen wird bereits ein gemeinsamer Unterricht erteilt, oft jedoch nur ein ökumenischer (katholisch und evangelisch zusammen) oder ein multireligiöser, wenn auch Muslime einbezogen werden. In der Corona-Zeit wurde der Unterricht oft notgedrungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zusammengelegt. Fragen Sie, ob in diesem Unterricht auch die Konfessionsfreien und Humanist*innen angemessen berücksichtigt werden, oder ob es eine „Mogelpackung“ ist.

 

Als weitere Lösung können Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden. Diese können entweder über die Schulleitung Eingang in die Stundentafel finden oder im offenen Ganztag angeboten werden. Der HVD unterstützt Sie bei der Einrichtung einer AG „Praktische Philosophie“ oder auch „Humanistische Lebenskunde“.

 

Grundsätzlich ist im NRW-Schulgesetz (§26 Abs. 7) die Möglichkeit verankert, auch „Humanistische Lebenskunde“ als weltliche, weltanschauliche Alternative zum Religionsunterricht einzufordern. Es ist jedoch schwierig, die notwendigen Hürden hierfür zu nehmen. Der Humanistische Verband, der dieses Fach z.B. in Berlin erfolgreich anbietet, stünde Ihnen hierbei zur Seite.

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