Kopftuch und Schöffin
Die Unverträglichkeit des richterlichen Seins mit religiösen Symbolen
Eine Jugendschöffin am Dortmunder Amtsgericht klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie als Schöffin für ungeeignet befunden wurde. Ungeeignet, weil sie darauf besteht während der Gerichtsverhandlungen ihr Kopftuch zu tragen.
Die Ungeeignetheit besteht nicht darin, dass die Frau Muslima ist, sondern dass ihr ihre religiöse Überzeugung von so immanenter Wichtigkeit ist, dass diese auch bei Gericht sichtbar werden müssen. Wo bleibt da die richterliche Unbefangenheit? Das Recht auf ein faires Verfahren lässt sich nur umsetzen, wenn Menschen vor Gericht davon ausgehen können, dass die urteilenden Richter:innen neutral, unbefangen sind. Dieses Recht ist so bedeutend, dass für eine Befangenheitsklage nicht die reale Befangenheit maßgeblich ist, es genügt der Anschein, dass Richter:innen befangen sein könnten, um sie vom Verfahren zu entlassen.
Mit dem Justizneutralitätsgesetz von 2021 hat die Landesregierung festgelegt das bei der richterlichen Ausübung keine Symbole oder Kleidungsstücke getragen werden dürfen, die eine bestimmte religiöse, weltanschauliche oder politische Einstellung zum Ausdruck bringen.
Dies ist eindeutig und notwendig, wie es auch Wahlvorständen bei der Wahlhandlung verboten ist politische Symbole oder Parteiabzeichen zu tragen. Es geht darum die Neutralität des Staates zu wahren und sichtbar zu machen. Insbesondere dann, wenn Bürger:innen darauf angewiesen sind, dass ihnen dieser Staat unvoreingenommen und ohne Ansehen von Person oder Glauben gegenüber tritt.
Thomas Oppermann, Geschäftsführer des Humanistischen Verbandes und selbst jahrelang Jugendschöffe, meint dazu:
„Als Jugendschöff:in bekommt diese Neutralität noch einmal eine stärkere Bedeutung. Denn das Jugendstrafrecht ist vor allen ein Erziehungsstrafrecht. Die erzieherischen Maßnahmen können nur dann eine Wirkung entfalten, wenn die jungen Menschen ihre Strafe als gerecht, als angemessen empfinden und nicht den Verdacht haben, verurteilt worden zu sein, weil sie der falschen Religion angehören, oder nicht den religiösen Wertvorstellungen der Schöffin mit dem Kopftuch entsprechen. „
Es ist richtig, dass in unserem Rechtsstaat Gesetze durch Klagen hinterfragt, werden können. Zu hoffen bleibt, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht die Neutralität der Justiz stärken. Eine Neutralität die sie selbst durch ihre Roben verkörpern.
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