Karfreitag keine Walküre - nur Trauer erlaubt.
Pressemitteilung
Karfreitag ohne Walküre – nur Trauer ist erlaubt.
Die überörtliche Presse schüttelt nur den Kopf: Die Oper Dortmund musste die für den 18. April geplante Aufführung der „Walküre“ von Richard Wagner absagen. Arnsberg hatte die Aufführung untersagt. Denn die Auffassung der dortigen Bezirksregierung ist, dass eine Aufführung nicht mit den Bestimmungen für den „stillen“ Feiertag „Karfreitag“ im NRW-Feiertagsgesetz vereinbar sei. In anderen Regionen in NRW, in denen die Bezirksregierung Arnsberg nicht zuständig ist, sieht man das ganz anders: In Düsseldorf gibt es keine Einwände gegen die Aufführung der recht brutalen und frivol inszenierten Oper „Lady Macbeth“ am Karfreitag.
Wie immer entbrennt bei solchen Entscheidungen wieder eine Diskussion um Sinn und Unsinn stiller Feiertage. Gerne auch verbunden mit der Frage, warum Nicht-Christen durch den Gesetzgeber gezwungen werden, die christliche Wehklage am Karfreitag mitzumachen.
Dabei hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht, bereits seit langem richtungsweisendes entschieden. Dem bayerischen „Bund für Geistesfreiheit KdöR“ wurde im Oktober 2016 zugesprochen, am Karfreitag in München eine „Heidenspaß-Party“ zu veranstalten. Nun gilt für die Dortmunder Oper zwar das Grundrecht der Freiheit der Kunst (Art 5 GG), sie ist aber keine religiöse oder weltliche Körperschaft, womit einherginge, am Karfreitag gemäß dem Grundrecht der freien Religions- und Weltanschaungsausübung (Art 4 GG) die „Walküre“ aufzuführen. Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass die Dortmunder Kulturschaffenden gegen den Karfreitag als stillen Feiertag demonstrieren werden und somit ihr grundgesetzliches Demonstrationsrecht (Art 8 GG) in Anspruch nehmen wollten. Beides wäre durch das fast zehn Jahre alte BVG-Urteil gerechtfertigt. Dieses Urteil hatte aber noch einen dritten Aspekt: Das BVG wies darauf hin, dass die geplante Veranstaltung in einem geschlossenen Raum stattfindet. Damit gehe einher, dass die öffentliche Feiertagsstille nicht oder kaum gestört werde. Anders dargestellt: Christen werden in ihren religiösen Gefühlen nicht beeinträchtig, und Nicht-Christen können trotzdem feiern – oder eine Oper besuchen.
Johannes Schwill, der Präsident des Humanistischen Verbandes in NRW, sagt dazu: „Wir fordern schon seit langem eine Reform der Feiertagsgesetzgebung. Stille Feiertage müssen wie der Volkstrauertag, der Gedenktag für die Opfer von Krieg und Gewalt, auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens gründen. Solange das Gesetz aber in Kraft ist, müssen wir Wege finden, die gesellschaftliche Realität anzuerkennen. In diesem Sinne wäre es weit humaner, in gegenseitigem Respekt und ohne Beeinträchtigungen gleichzeitig Veranstaltungen wie eine Feier oder eine Opernaufführung und die stille Trauer der Christen zu ermöglichen, statt an überkommenen Einstellungen festzuhalten, die an Zensur grenzen. Auch die Kirchen können mit dieser „staatlichen Mission ohne Auftrag“ nicht glücklich sein, was die Debatte um das Aufhängen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden in Bayern erwiesen hat.“
Dass ein respektvolles Miteinander geht, zeigt die liberale Auslegungspraxis des Feiertagsgesetzes durch die Bezirksregierung Düsseldorf, zeigt aber auch die Genehmigung der gleichen Bezirksregierung Arnsberg für die alljährliche Kinovorstellung des Films „Das Leben des Brian“ am Karfreitag in Bochum.
Dem Humanistischen Verband in Dortmund wurde in den letzten Jahren die beantragte Sondererlaubnis für eine weltliche Feier am Karfreitag von der Bezirksregierung Arnsberg versagt. „Wir beschreiten da gerade den Klageweg und sind zuversichtlich, ähnlich wie unsere Freunde vom Bund für Geistesfreiheit spätestens vom Bundesverfassungsgericht die Genehmigung für unsere Feier zu bekommen“, sagt Thomas Oppermann, der Geschäftsführer des HVD NRW und ergänzt: „Diesen Weg könnte auch die Stadt Dortmund beschreiten. Es gibt ja nicht nur Christen in der Stadt.“
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