Home Publikationen Humanismus für heute Humanismus für heute

Humanismus für heute

Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen? Sind Urinproben oder Nachforschungen über das persönliche Umfeld zulässig? Man würde wohl antworten: Nein. Den Nachstellungen durch Unternehmen mussten immer wieder gesetzliche Riegel vorgeschoben werden. Leider greift die katholische Kirche als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland -teilweise- auf solche Methoden zurück. Dabei möchte sie ihre rigiden und weltfremden Moralvorstellungen auch für ihre Angestellten durchsetzen. Das besondere deutsche Arbeitsrecht machte ihr dabei Mut.

Der Kirchenmusiker Bernhard Schüth wurde vom Bistum Essen entlassen, weil er ein nichteheliches Kind erwartet, während er von seiner Ehefrau getrennt lebt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied dies nun als rechtswidrig. Ein Angestellter der Mormonen wurde wegen eines ähnlichen Falles allerdings zurecht gekündigt.

Soweit die Juristen. Dem Humanisten scheint klar: Es sollte ein gemeinsames Arbeitsrecht für alle geben, frei von religiösen Zwängen.

Interessanterweise sieht sich der betroffene Musiker weiter als gläubiger Katholik. Er strebt auch keine Schadenersatz im Falle seiner Wiedereinstellung an und hadert immer noch mit seinem „verwerflichen“ Tun. Innere Zwänge kann auch kein Gesetz aufheben.


Euer Erz-Humanist

nächste Termine