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Tagesseminar zur Patientenverfügung

Am Samstag, den 27. November 2010 findet in der Zeit von 10 - 17 Uhr in der Landesgeschäftsstelle des HVD-NRW, Küpferstr. 1, 44135 Dortmund ein Tagesseminar statt.

Gita Neumann, Bundesbeauftragte des HVD für Patientenverfügungen wird in ihrer Einführung auf die neue Gesetzeslage eingehen sowie die Vorzüge des HVD-Konzeptes im Vergleich zu anderen Angeboten erläutern.

Anschließend können Erfahrungen ausgetauscht, Fragen und Probleme erörtert werden, die bei Vorträgen und Beratungen immer wieder auftauchen.

Das Angebot richtet sich an Humanistische Berater und solche, denen diese ehrenamtliche Aufgabe Freude machen würde. Jeder Teilnehmer sollte vorher die


HVD-Broschüre "Standard-Patientenverfügung" gelesen und eine Patientenverfügung selber ausgefüllt haben.

 

Eine Mittagspause ist vorgesehen. Die Teilnahme an dem Seminar ist kostenlos; Speisen und Getränke müssen selber bezahlt werden.

Interesse? Anfragen und Anmeldungen nur bei: Jürgen Köster (Vizepräsident), T.: 0202-4604555, oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Notärzte im Dilemma

Wiederbelebungsversuche gegen den Willen des Patienten oder Hilfsmaßnahmen, die der Betroffene ausdrücklich abgelehnt hat: Fehlende Kommunikation in Krankenhäusern kann tragisch enden, wie ein trauriges Beispiel beweist.

Ärzte, die sich gegenseitig anrempeln und beleidigen, sind eher selten. Und trotzdem scheint genau das vor wenigen Wochen in einem Krankenwagen in Rheinland-Pfalz passiert zu sein. Zwei Mediziner stritten darum, ob man bei einem sterbenden Patienten auf eine weitere Behandlung verzichten könne. Die Geschichte ist ein Beispiel dafür, wie es endet, wenn die Kommunikation nicht funktioniert.

Der 81-jährige Patient war seit drei Wochen zur Dialyse in Behandlung, aber sein Zustand verschlechterte sich immer mehr. Er habe mehrfach geäußert, im Notfall nicht mehr wiederbelebt werden zu wollen. Und am fraglichen Tag schließlich sei er beim Eintreffen in der Praxis nicht mehr ansprechbar gewesen, so dass der Nephrologe (Nierenspezialist), schließlich auf jede weitere Behandlung verzichtete. Ein Krankenwagen wurde bestellt, um den 81-Jährigen zum Sterben zurück auf seine Station zu verlegen. Dann ging alles sehr schnell: Der Patient starb noch im Krankenwagen.

Was dann passierte, ist ein Automatismus, wie er in der Medizin immer wieder vorkommt. Die Rettungssanitäter hatten Angst und riefen einen Notarzt. Der kam mit Blaulicht, fand einen offensichtlich gerade erst verstorbenen Patienten vor, dessen Vorgeschichte er nicht kannte. Also versuchte er, ihn wiederzubeleben. Ohne die medizinische Situation des schon lange schwerstkranken Patienten und seinen Willen zu kennen, musste er das tun. Durch das Martinshorn alarmiert kam der Nierenspezialist dazu und versuchte, die Wiederbelebung zu unterbinden. Dabei sei es zum Gerangel und zu massiven Beleidigungen gekommen - heißt es.

Welch ein unwürdiger Tod des Mannes. Und wie vermeidbar. Und kein Einzelfall. Ständig werden vor allem nachts und am Wochenende Notärzte zu schwerstkranken Patienten gerufen, die eigentlich nur in Frieden sterben wollen. Wenn sie sich selbst aber nicht mehr äußern können (und wenn der Hausarzt, der den Patienten kennt, nicht erreichbar ist), hat der Notarzt keine Chance: Er muss handeln und Leben retten. Er muss Patienten ins Krankenhaus einweisen, auch wenn diese das ganz ausdrücklich vorher verweigert hatten. Was am Krankenbett fast immer fehlt, ist eine eindeutige Willenserklärung des Patienten. Und ein Krankenbericht des Hausarztes. Eine Anweisung, die es dem Notarzt ermöglicht, auf eine Behandlung zu verzichten. Diese Informationen gehören direkt und gut sichtbar ans Krankenbett.

 

Sterbehilfe: Dokumentation in der ARD

Am 18.03.09 zu sehr später Stunde (23.30 Uhr) strahlte die ARD eine bemerkenswerte Sendung aus, in der unser Verband in mehreren Interviews mit Frau Gita Neumann von seiner besten Seite gezeigt wurde:

Sterbehilfe: Der Streit um den selbstbestimmten Tod

Diese Sendung kann man sich in der ARD-Mediathek (http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/1860302) in voller Länge ansehen. Es lohnt sich für unsere Arbeit bezüglich der Sterbehilfe und bei der Argumentation bei der Beratung von Patientenverfügungen. Bleibt abzuwarten, ob die Dritten-Programme der ARD zu einem späteren Zeitpunkt die Sendung noch einmal ausstrahlen.

Dierk Koch, 19.03.09

Die Humanisten (Nichtreligiöse, Freidenker, Atheisten u.a.) im Humanistischen Verband verfügen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Hautfarbe und politischer Überzeugung über ein großes Potential an Wissen auf vielen Gebieten, das sie in soziale, kulturelle, bildungs- und gesellschaftspolitische Bereiche einbringen und Problemen und Fragen lösen und beantworten können.

Nachfolgend nennen wir einige Schwerpunkte unseres Engagements und zeigen Projekte auf, an denen wir arbeiten und an denen Sie sich beteiligen können.

In unserer langen Tradition existiert eine lebensbejahende moderne Feierkultur, die die Menschen direkt anspricht und die von Jedermann in Anspruch genommen werden kann, frei nach dem Motto „von der Wiege bis zur Bahre“. Schauen Sie mal unter dem Link: Fest- und Feierkultur.

Weiter finden Sie u. a. folgenden Themen:

 

Patientenverfügung

Patientenverfügung: Neues Gesetz stärkt den Willen des Patienten!

Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine vorsorgliche Willenserklärung mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. Darin sind neben persönlichen Einstellungen oder Wünschen v.a. verbindliche Festlegungen zu diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen enthalten. Diese können für kritische Krankheitssituationen eingefordert, zeitlich beschränkt oder auch völlig abgelehnt werden. Die Patientenverfügung wird wirksam, wenn der (oder die) Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine Zustimmung oder Ablehnung direkt kund zu tun.

Seit dem 1.9.2009 ist eine zivilrechtliche Regelung im Betreuungsrecht – als Teil des BGB – zur Patientenverfügung in Kraft. Demnach sind Patientenverfügungen ausdrücklich in jedem Stadium verbindlich. Dies gilt aber nur, wenn die Behandlungen und ärztlichen Eingriffe genau festgelegt wurden, in die der (oder die) Betroffene einwilligt oder sie untersagt. Diese Festlegungen müssen zudem den späteren Lebens- und Behandlungssituationen zuzuordnen sein. Das ist leider in vielen herkömmlichen Patientenverfügungen, v.a. auch notariell aufgesetzten, nicht der Fall!

Patientenverfügung (Abriss)Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) führt dazu aus (zusammengestellt aus: Broschüre Patientenverfügung des BMJ, Sept. 2009):

„… Möglichst vermeiden sollte man allgemeine Formulierungen … oder Begriffe wie „unwürdiges Dahinvegetieren“, „qualvolles Leiden“, „Apparatemedizin“. … Das Gesetzt definiert die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie „in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt“ (§ 1901a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).

… Die Ärztin oder der Arzt muss eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens kann als Körperverletzung strafbar sein… Niemand ist aber an eine schriftliche Patientenverfügung ein für alle Mal gebunden. Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901 Absatz 1 Satz 3 BGB)… Am besten lassen Sie sich von einer ärztlichen oder anderen fachkundigen Person oder Organisation beraten…“

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) hat an diesem Gesetz im Rahmen einer interdisziplinären AG des BMJ aktiv mitgewirkt. So sind unsere Humanistischen Beraterinnen und Berater auch in der Lage, Ihnen bei der Erstellung einer Patientenverfügung qualifiziert zur Seite zu stehen.

Gerne lassen wir Ihnen auf Wunsch unsere Sammelmappe zukommen, in der neben wichtigen Informationen auch Vollmacht-Vordrucke und eine Standard-Patientenverfügung enthalten sind, die Sie auch selbst ausfüllen können. Wenden sie sich dazu bitte vertrauensvoll an unser Büro in Dortmund.

Für weitergehende Fragen, Terminabsprachen für persönliche Beratung oder Vorträge zum Thema „Patientenverfügung“ steht Ihnen Jürgen Köster, Vizepräsident des HVD-NRW gerne zur Verfügung unter: koester(at)hvd-nrw.de.

Weitere Informationen unter: www.patientenverfuegung.de