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Eine Grundschule will ein katholisches Mädchen aufgrund der Konfession nicht aufnehmen

Eine Gemeinschaftsgrundschule in Köln hat die Aufnahme eines i-Dötzchens zum kommenden Schuljahr verweigert. Die Gründe haben der Schule jetzt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht eingebracht. „Bei den Aufnahme-Entscheidungen“, so hatte Schulleiterin der Mutter schriftlich mitgeteilt, „war auch die Zahl der noch vorhandenen Plätze an den umliegenden Schulen, die Konfessionsbindung der Schulen und die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler zu betrachten. Es wäre ein Härtefall, wenn zum Beispiel ein evangelisches Kind an der Schule abgewiesen wird und sich wegen der vorhandenen Kapazitäten an der katholischen Grundschule anmelden muss.“ Die Familie wohnt 280 Meter von der Schule entfernt. Die allein erziehende Mutter, die morgens kurz nach acht an ihrem Ausbildungsplatz sein muss, beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen. “Die Konfession könne rechtlich kein Grund zur Ablehnung sein“, betonte dieser. Das Schulamt erklärte zwischenzeitlich, dass das Mädchen als Härtefall doch aufgenommen wird, wenn ein Platz frei werde.

Der Humanistische Verband NRW, Untergliederung Köln gab dazu folgende Stellungnahme ab:

Des Wurzels Übel in vorgenanntem Fall sind die Konfessionsschulen. Unser Grundgesetz bekennt sich zur Trennung von Staat und Kirche, nicht jedoch zur Trennung von Schule und Kirche. Das hat zur Folge, dass Religionsgemeinschaften in den Räumen der Schulen ihre religiösen Unterweisungen vornehmen und vom Staat finanzierte konfessionelle Schulen betreiben dürfen.

Wäre der berechtigte Aufschrei der Ungerechtigkeit ebenso groß gewesen wenn ein konfessionsfreies Kind an dieser Schule abgewiesen worden wäre?

Die Verweltlichung ist in dieser Gesellschaft nicht aufzuhalten. Deshalb plädieren wir für die konsequente Umwandlung aller Konfessionsschulen zu staatlichen Gemeinschaftsschulen.