Ministerin Schavan und die Patientenverfügung
Frau Schavan kann von mir etwas lernen:
Die PV ist eine ganz persönliche Willensäußerung einer Person, die für ganz konkrete Fälle medizinische oder lebensverlängernde Maßnahmen festlegt oder ausschließt. In aller Regel wird diese selbstbestimmte PV von einer Vertrauensperson (Verfügungsvollmacht) überwacht. Die PV ist keine "Hilfe für die Familie, die am Krankenbett Entscheidungen treffen muss", wie Frau Schavan am 13.02.09 in der RP sagte. Für ein selbstbestimmtes Leben braucht kein Mensch eine notarielle Beglaubigung, wie es der Entwurf von Herrn Bosbach vorsieht und der von Frau Schavan favorisiert wird.
Dierk Koch, 19.02.09



