Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wird sich wahrscheinlich im April 2010 mit der Klage des HVD-NRW auf Einführung von Humanistischer Lebenskunde als ordentlichem Lehrfach in den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen befassen.
Nach nunmehr fast 2,5 Jahren ist es endlich so weit, der Rechtsstreit zwischen dem HVD-NRW und dem Land NRW wird im April aller voraus Sicht nach verhandelt werden. Nachdem die Landesregierung die Einführung von Humanistischer Lebenskunde kategorisch abgelehnt hatte, im Handstreich wurde zwar alevistischer Religionsunterricht eingeführt, blieb dem HVD-NRW nur die Möglichkeit den Klageweg zu beschreiten. Nach etlichen Stellungnahmen wurde die Klage zu gelassen und soll nun verhandelt werden. Gut Ding will weile haben, der HVD-NRW wird in Ruhe und Gelassenheit das Urteil des Verwaltungsgerichts abwarten. Allerdings wird sich der HVD-NRW darauf einstellen müssen, dass bis zu einem endgültigem Urteil, in der dritten Instanz vor dem Verfassungsgericht in Münster noch einige Zeit vergehen wird. Die Zahlen sprechen für sich, nach einer Forsa Umfrage würden 59% der Bevölkerung in NRW Humanistische Lebenskunde als Unterrichtsfach begrüßen und 33% würden ihre Kinder zu diesem Schulfach anmelden. In diesem Wissen freut sich der HVD-NRW auf das Schulfach Humanistische Lebenskunde in NRW.





