Alternative Bestattung erwünscht
Bürgerbegehren für Aschestreufeld in Drensteinfurt erfolgreich
Traditionelle Begräbnisse bleiben nicht mehr die einzige Bestattungsform in Drensteinfurt. Die Wähler der münsterländischen Gemeinde haben im Juni in einem Bürgerentscheid den Weg für ein Aschestreufeld auf dem lokalen Friedhof freigemacht. 51,8 Prozent der Abstimmenden votierten für ein entsprechendes Bürgerbegehren der FDP. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 46,6 Prozent. Das meldete die Initiative „Mehr Demokratie“ in Köln.
Der Gemeinderat hatte die Anlage eines Feldes zum Verstreuen der Asche von Toten 2007 abgelehnt. Die Liberalen hatten daraufhin unter dem Motto „Freiheit für den letzten Willen“ ein Bürgerbegehren gestartet.
Viele Bürger haben laut FDP den Wunsch, auch in Drensteinfurt alternative Bestattungsmöglichkeiten zu nutzen. Hierbei spielten nicht nur religiöse, sondern auch praktische Überlegungen eine Rolle. Einige Menschen hätten keine Angehörigen mehr, welche die Grabstätten pflegen könnten oder sie wollten ihre Beerdigung günstiger gestalten, um ihr Geld nach dem Tod einem guten Zweck zukommen zu lassen.
Aus christlicher Sicht entspreche das Verstreuen von Asche keinem würdigen Umgang mit Toten, kritisieren die Gegner dieser Bestattungsform. Sie weisen auf das Bedürfnis der Menschen hin, "einen konkreten Ort des Totengedenkens zu haben". Diesem Bedürfnis widerspreche das Verstreuen von Asche. Eine „Verortung der Trauer" könne nur an einem ganz konkreten Platz erfolgen, nicht aber auf einer „mehr oder weniger bestimmbaren Friedhofsfläche".
Seit 2003 haben Städte die Möglichkeit, Aschestreufelder auf ihren Friedhöfen einzurichten. Das Bestattungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht auf öffentlichen Friedhöfen das nebeneinander von unterschiedlichen Bestattungsformen vor.



