Schon wieder gibt es einen Skandal um missbrauchte Kinder in kirchlichen Heimen. Doch
diesmal handelt es sich nicht um Fälle in Irland oder in den USA. Die Missbrauchsfälle sind
in Deutschland geschehen. Von 120 Fällen war schon vor einer Woche die Rede – und dabei
handelt es sich wohl nur um die berühmte „Spitze des Eisbergs“.
Kirchenvertreter gehen in die Offensive und fordern die Aufklärung der Fälle. Sie versprechen,
hart gegen die Täter vorzugehen und erklären: „Die Fürsorge der Kirche gilt zuerst
dem Opfer“. Dieser Satz steht so auch in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz
zum Vorgehen beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche.
Das hört sich doch alles gut an! Die Kirche hilft den Opfern und klärt die Fälle auf. Doch die
Realität sieht leider anders aus: Denn die jetzt bekannt gewordenen Fälle liegen zum großen
Teil schon lange zurück. Viele sind schon verjährt.
Wenn jetzt verkündet wird, man wolle die Fälle aufklären, dann fragt man sich, warum das
nicht schon in den letzen Jahren und Jahrzehnten geschehen ist. Zeit genug wäre gewesen.
Doch die Fälle wurden unter den Teppich gekehrt und die Täter weiter beschäftigt. Oft
durften sie weiterhin mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und konnten neue Kinder und
Jugendliche missbrauchen.
Die Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch wurden 2002 in Fulda verabschiedet.
Viel Aufklärungsarbeit ist seither aber nicht geschehen.
Und wie schaut die Zusammenarbeit der Kirchen mit der Staatsanwaltschaft aus? – Nun, in
den Leitlinien ist klar festgelegt:
In erwiesenen Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wird dem Verdächtigten – falls nicht bereits eine Anzeige vorliegt oder Verjährung eingetreten ist – zur Selbstanzeige geraten und je nach Sachlage die Staatsanwaltschaft informiert.
Von einer Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft bei Vorliegen eines Verdachts ist
keine Rede. Diesen Punkt hat auch die Bundes-Justizministerin bemängelt. Auf Nachfrage
sagte sie in einem Interview:
Bisher war jedenfalls nicht der Eindruck da – und ist auch durch nichts gefestigt worden –, dass, bei auch nur dem Verdacht auf Missbrauch, hier die Verantwortlichen der Katholischen Kirche mit den Strafverfolgungsbehörden konstruktiv zusammenarbeiten. Es ist leider bisher nicht ersichtlich, dass sie ein aktives Interesse an wirklich rückhaltloser und lückenloser Aufklärung gezeigt haben. Sie forderte, dass die Verantwortlichen der Katholischen Kirche endlich konstruktiv mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen arbeiten. Die einzig richtige Reaktion der katholischen Kirche wäre jetzt gewesen, zu erklären: „Die Leitlinien müssen überarbeitet werden.“ Sie hätte erklären können, dass die Leitlinien ergänzt werden müssen. Dass es wichtig und richtig ist, mit der Staatsanwaltschaft zusammen zu arbeiten. Und zwar auch schon beim Verdachtsfall. Aber was tat die Kirche stattdessen? Der Vorsitzende der Bischofskonferenz Zollitsch stellte der Justizministerin ein Ultimatum. Frau Leutheusser-Schnarrenberger solle ihre Aussagen zurücknehmen und sich entschuldigen. Dabei hatte diese nichts als die Wahrheit gesagt. Inzwischen hat es die ersten Rücktritte von Geistlichen und Ordensleuten gegeben, die in Missbrauchsfälle verwickelt waren. Wollen wir hoffen, dass die Kirche aus diesem Missbrauchsskandal lernt. Immerhin hat mittlerweile die Bischofskonferenz einen „Besonderen Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für alle Fragen im Zusammenhang des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im kirchlichen Bereich“ ernannt. Unterstützt gehören die Opfer, nicht die Täter!



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