Wie trete ich aus der Kirche aus?
In der Bundesrepublik Deutschland muss der Austritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden. In NRW ist dies das für den Wohnort zuständige Amtsgericht.
Wer aus der Kirche austreten möchte, muss zu seinem Amtsgericht gehen, weist sich dort aus mit gültigem Reisepass oder Ausweis und erklärt den Austritt durch die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung.Verheiratete oder Geschiedene benötigen zusätzlich das Familienstammbuch.
Im Interesse einer klaren Willenserklärung und um Missverständnisse zu vermeiden sollte die Austrittserklärung keine Begründung enthalten. In NRW wird seit 2006 eine Kirchenaustrittsgebühr in Höhe von € 30 fällig, *die der Humanistische Verband NRW bei gleichzeitigem Eintritt auf die Beitragszahlung anrechnet*. Die Behörde stellt dann eine Bescheinigung über den Austritt aus.
Um keine Kirchensteuer mehr zu zahlen, muss anschließend die Lohnsteuerkarte entsprechend berichtigt werden. Dies geschieht durch die Behörde, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat.
Die Bescheinigung über den Austritt sollte gut aufgehoben werden, denn es ist schon vorgekommen, dass ein Kirchenaustritt Jahre oder Jahrzehnte später angezweifelt worden ist. So wie die Verhältnisse in Deutschland leider sind, bleibt jemand, der einmal als Kirchenmitglied geführt worden ist, sein Leben lang beweispflichtig, dass er kein Kirchenmitglied mehr ist.
Der Austritt wird sofort wirksam.



